Wenn Du Kaufmann werden willst.

Dann findest Du nachfolgend das Wissen der Kaufleute zur menschlichen Arbeitsleistung.

Menschliche Arbeitsleistung - Einführung


Grundbedingungen

Die menschliche Arbeitsleistung unterscheidet sich wesentlich von einer Maschinenleistung. Menschliche Arbeitsleistung ist z.B. abhängig von:

Aus betrieblicher Sicht sind daher menschengerechte Arbeitsgestaltung und soziale Betreuung wichtige Voraussetzungen für eine optimale Leistungsfähigkeit. Für den Menschen bedeutet die Arbeit im Betrieb (als Angestellter) in erster Linie seine Existenzgrundlage, denn sie ist in der Regel seine einzige Erwerbsquelle. Ein Einkommen ermöglicht dem Menschen, sich Güter anzuschaffen und eventuell Ersparnisse anzusammeln.

Der Betrieb als Produktionsstätte erstellt Sachgüter und Dienstleistungen, die der Mensch für seine Lebensgestaltung benötigt und trägt somit zur Bedarfsdeckung bei. Weiterhin bedeutet der Betrieb für den Menschen einen zusätzlichen Lebensraum, in dem er immerhin einen Großteil des Tages verbringt. Er ermöglicht berufliche Ausbildung und bietet die Gelegenheit zur Entfaltung und Weiterentwicklung der geistigen und körperlichen Kräfte. Im Betrieb sammelt der Mensch nicht nur Berufserfahrung, sondern ebenso allgemeine Lebenserfahrung. Er hat z.B. die Möglichkeit, sich mit Kollegen auszutauschen, zu kommunizieren und lernt dabei, mit anderen umzugehen und auszukommen. Diese sozialen Kontakte beeinflussen auch die persönliche Entwicklung eines Menschen. Deshalb gilt der Betrieb als wichtiges soziale Gebilde unserer Zeit.

Die Aufgabe der menschlichen Arbeit im Betrieb besteht darin, den Produktionsprozess (planen, steuern, kontrollieren) so zu steuern, dass ein optimales Ergebnis erwirtschaftet werden kann. Dazu ist es notwendig, eine produktive Arbeitsleistung zu erbringen.

Die menschliche Arbeitsleistung hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab...

Positive äußere Arbeitsbedingungen führen wiederum zu größerer Arbeitszufriedenheit und verstärken damit die Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers. Jeder Arbeitnehmer kann durch sein eigenes Verhalten zu einem guten Arbeitsklima beitragen. So lassen sich etwa die äußere Gestaltung der Arbeitsplätze oder die Pausenregelungen durch die Arbeitnehmer beeinflussen.


Arbeit als Produktionsfaktor

Unternehmen werden zu dem Zweck betrieben, Leistungen zu erstellen. Dies geschieht durch die Kombination der elementaren Produktionsfaktoren Werkstoffe, Betriebsmittel und menschliche Arbeit. Arbeit im wirtschaftlichen Sinn ist definiert als die Tätigkeit des Menschen zur Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen und lässt sich unterteilen in leitende Arbeit (dispositiver Faktor) und ausführende Arbeit. Tätigkeiten, die Entscheidungen, Planung, Organisation und Kontrolle des Betriebsprozesses betreffen, nennt man leitende Arbeit. Diese ist durch einen hohen Grad an Verantwortung gekennzeichnet. Tätigkeiten, bei denen lediglich vorgegebene Anweisungen erfüllt werden, bezeichnet man als ausführende Arbeit. Ausführende Arbeiten können sowohl von Angestellten als auch von Arbeitern durchgeführt werden und lassen sich unterscheiden in ungelernte, angelernte und gelernte Arbeit.

Leitende Positionen stehen in einem Über- und Unterordnungsverhältnis. D.h. je höher die Position ist, desto umfangreicher sind Verantwortung und Entscheidungsbefugnis. Man bezeichnet dies als den hierarchischen Aufbau der Betriebspositionen auch Führungs- oder Organisationspyramide genannt.

Bsp. Kleinbetrieb:
Betriebsinhaber: leitende Arbeit
Meister: leitende und ausführende Arbeit
Vorarbeiter: leitende und ausführende Arbeit
Gesellen: ausführende Arbeit

Leitende Arbeiten lassen sich überwiegend an der Spitze und ausführende Arbeiten überwiegend am Fuß der betrieblichen Führungspyramide eindeutig darstellen. Die dazwischenliegenden Tätigkeitsbereiche enthalten sowohl leitende als auch ausführende Aufgaben. Diese Mitarbeiter bekommen jeweils von übergeordneter Stelle Anweisungen, die sie auszuführen haben und geben ihrerseits wieder Anweisungen an untergeordnete Positionen weiter.

Wie kann man eigentlich feststellen, ob die Tätigkeiten am Arbeitsplatz auch den speziellen Anforderungen dieses Arbeitsplatzes entsprechen?
Auskunft über die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes gibt die Stellenbeschreibung. Die einzelnen Stellen (Positionen) innerhalb der Organisationspyramide eines Betriebes bezeichnet man als Arbeitsstellen. Diese müssen genau beschrieben und bewertet werden.

So kann eine Stellenbeschreibung eines Betriebes aussehen:

Stellenbeschreibung


Stellenbeschreibung a) Stellenbezeichnung: Leiter der Abteilung Verkauf b) Stelleneingliederung: Dienstrang: Abteilungsleiter Vorgesetzter: Geschäftsführer Stellvertreter: Abteilungsleiter Einkauf Untergebene Stellen: Eine Sekretärin, Leiter der Abteilungen Auftragsbearbeitung, Werbung und Versand c) Ziele der Stelle: Umsatzsteigerung und Vergrößerung des Marktanteils d) Aufgaben: Beobachtung der Preis- und Lohnentwicklung auf dem Markt, Erzielung von Gewinn, Beobachtung der Konjunkturlage e) Anforderungen: mittlerer Bildungsabschluss, sehr gute Marktkenntnisse, ...

Wenn also ein Mitarbeiter eine festgelegte Position einnimmt und die dafür beschriebenen Funktionen (Aufgaben) ausübt und wahrnimmt, hat er auch Anspruch auf das in der Stellenbeschreibung festgelegte Entgelt (wie z.B. Zahlung von Aufwandsentschädigungen, Anspruch auf einen Dienstwagen usw.).

Als sogenannte Arbeitsplatzbewertung bezeichnet man den Vorgang, der sich mit dem Stelleninhalt und dem Stellenwert einer bestimmte Position innerhalb der Organisationspyramide beschäftigt. Entsprechend dieser Bewertung des Arbeitsplatzes haben die Mitarbeiter auch Anspruch auf das gleichfalls festgelegte Entgelt.

Vorgehensweise bei der Arbeitsplatzbewertung:
Das Aufgabengebiet der zu bewertenden Abteilung wird ermittelt. Sämtliche Stellen bzw. Tätigkeiten der Abteilung werden erfasst. Die Gesamtaufgabe der Abteilung wird in Einzeltätigkeiten und Weisungsbefugnisse zerlegt. Die gefundenen Arbeitsplätze werden nach den Bestimmungen des Tarifrechts bewertet. Die Mitarbeiter werden den so beschreibenden Arbeitsplätzen zugeordnet.

Die Arbeitsplatzbewertung ist ein wichtiges Instrument, um die jeweiligen Positionen mit den richtigen Mitarbeitern zu besetzen. Beispielsweise werden bei Neueinstellungen die entsprechenden Stellenbeschreibungen als Grundlage für die Bewerberauswahl verwendet. Durch sie geht hervor, welche Bedingungen ein Mitarbeiter erfüllen muss, damit er den Anforderungen der neuen Stelle gewachsen ist. Sie beinhaltet den Stelleninhalt und Stellenwert, wodurch das Arbeitsentgelt bestimmt wird.


  1. Menschliche Arbeitsleistung - Einführung
  2. Personeller Aufbau einer Unternehmung
  3. Soziale Schutzbestimmungen
  4. Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung
  5. Die Entlohnung

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*Quellenangabe: Alle hier dargestellten Informationen waren Teil der Ausbildung zum Datenverarbeitungskaufmann (1991-1994) und sind heute noch Bestandteil der Ausbildungen in kaufmännischer Berufen.

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